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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hund aufs Herz betreut Ihren Hund in einer Hundegruppe nach bestem Wissen und Gewissen und ist auf höchste Sicherheit und Wohlbefinden Ihres Hundes bedacht.
Ihr Hund wird von Hund aufs Herz vormittags abgeholt und nach einem Spaziergang in den Hundeauslaufgebieten in Berlin mit einer Dauer von mindestens 2 Stunden wieder zu Ihnen nach Hause oder ins Büro gebracht.

Der/die Hundehalter:in versichert, dass


  • ·  ihr/sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, ausreichend geimpft und entwurmt ist

  • ·  eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat

  • ·  Hündinnen zur Betreuungszeit nicht läufig sind

  • ·  der zu betreuende Hund gegenüber Mensch und Hund sozialverträglich ist

  • ·  alle Fragen über ihren/seinen Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet wurden

Die Betreuung:

Der Hund wird nur nach Absprache mit dem/der Hundehalter:in betreut. Zum Kennenlernen des Hundes findet ein Erstgespräch/Spaziergang statt.
Im Falle der Übergabe Ihres Schlüssels an Hund aufs Herz, verpflichtet sich die Hundebetreuerin von Hund aufs Herz, größte Sorgfalt zu tragen und diesen insbesondere nur zum Abholen und Abgeben des Hundes zu verwenden.

Die Betreuungskosten gelten wie folgt:

2x pro Woche: 215€/Monat

3x pro Woche: 299€/Monat

4x pro Woche: 400€/Monat

15% Rabatt für den zweiten Hund aus dem selben Haushalt

Das Monatsabonnement wird durchgehend von der/dem Hundehalter:in bezahlt.
Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit, Läufigkeit und Urlaub der/des Kund:in, an den Berliner Feiertagen, sowie am 24.12., 25.12., 26.12. und 31.12..

Der Betriebsurlaub sowie Fortbildungstage sind im Preis mit inbegriffen und belaufen sich auf max. 50 Tage im Jahr (wird im Vorjahr geplant).
Ausfalltage durch beispielsweise Krankheit seitens Hund Aufs Herz oder Defekte am Auto an denen keine Dienstleistung erbracht werden kann, können durch einen neuen Termin ersetzt oder finanziell erstattet werden.


Die Betreuungskosten sind jeweils zum Monatsende nach Rechnungsstellung an Hund aufs Herz zu zahlen.

Haftungs-Klausel:

Hält die Hundebetreuerin von Hund aufs Herz aus ihrer Sicht eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der/die Hundehalter:in ein, dass der betreute Hund in deren/dessen Auftrag und auf deren/dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben werden darf. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der/die Hundehalter:in. Kosten, die durch eine Rauferei unter Hunden entstehen, trägt die/der Hundehalter:in bzw. deren/dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Die Kosten für die Schäden, die der Hund verursacht hat, trägt die/der Hundehalter:in.

Der Hund trägt eine Telefonplakette von Hund aufs Herz und gegebenenfalls einen GPS-Sender. Trotz großer Mühe und Sorgfalt kann es doch einmal passieren, dass ein Hund entweicht. Hierfür übernimmt Hund aufs Herz keine Haftung, es sei denn, es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Sonstiges:

Bitte beachten Sie auch, dass die Eingewöhnung Ihres Hundes in das Rudel bei Ihrem Hund Stress verursachen kann und Ihr Tier einige Zeit benötigt, um sich mit der neuen Situation vertraut zu machen und seinen neuen Bezugspersonen Vertrauen schenkt.
Bei unvorhergesehenen Verzögerungen, z.B. Stau, werden die Hundehalter*innen umgehend kontaktiert.

Vertragsdauer und Kündigung:
Der Vertrag kommt durch das ausgefüllte Anmeldeformular zustande. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat. Der Vertrag kann beidseitig, ohne Angaben von Gründen, mit einer Kündigungsfrist von 3 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

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